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Erste Hilfe - wichtig zu wissen

Ganz gleich, um welchen Notfall und um welche Situation es sich handelt - die wichtigsten Punkte, die Sie sich merken müssen, sind:
  • 112 - die Notrufnummer
  • Selbstschutz!

112 - die Notrufnummer

Unter dieser Nummer erreichen Sie die örtliche integrierte Leitstelle - und das in ganz Europa! Von jedem Telefon aus kostenfrei - auch wenn Sie kein Festnetz haben. Auch mit dem Handy ist das Absetzen des Notrufes möglich!

Die Leitstelle braucht von Ihnen einige Angaben. Diese sind als W-Fragen bekannt:
  1. Wo ist etwas passiert? Geben Sie den Ort des Geschehens so genau wie möglich an (Straße, Hausnummer, Stockwerk, Besonderheiten wie zum Beispiel im Hinterhof, im Freien beispielsweise Kilometerangaben an Straßen, Flüssen, Bahnlinien und dergleichen). Wenn möglich, positionieren Sie einen Helfer zum Einweisen des Rettungsdienstes - vor allen Dingen bei schlecht auffindbaren Örtlichkeiten.
  2. Wer ruft an? Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer für Rückfragen.
  3. Was ist geschehen? Beschreiben Sie knapp das Ereignis.
  4. Wie viele Betroffene? Wer ist betroffen? Geben Sie an, wie viele Personen betroffen sind und welche Art von Verletzungen oder Notlage vorliegt. Bei Kindern geben Sie das geschätzte Alter an.
  5. Warten auf Rückfragen: Legen Sie nicht gleich wieder auf. Warten Sie auf Rückfragen durch die Leitstelle. Diese kann Ihnen auch Anweisungen zur Versorgung des/der Betroffenen geben und Sie bei einer notwendigen Herz-Lungen-Wiederbelebung anleiten.

Selbst- oder Eigenschutz

Achten Sie darauf, sich selbst vor möglichen Gefahren zu schützen, denn ein verletzter Helfer kann eventuell keine Hilfe mehr leisten. Dies beinhaltet, sich selbst durch das Verwenden von Einmalhandschuhen und eine Mund-Nasen-Maske zu schützen oder zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall eine Warnweste anzuziehen und die Unfallstelle abzusichern. Selbstschutz heißt aber auch, dass Sie sich selbst nicht situationsbedingt in Gefahr bringen.

Tipp: Ein Paar Einweghandschuhe passen wunderbar in das gelbe Plastikei aus einer Kinderüberraschung. So sind die Handschuhe geschützt und können leicht in die Tasche gesteckt werden.

Keine Hausmittel!

Ein weiterer wichtiger Punkt:
Bitte verwenden Sie keine sogenannten Hausmittel! Es kursieren viele vermeintlich gute Ratschläge - zum Beispiel, was man alles auf Wunden auftragen soll, was Menschen bei Verdacht auf Schlaganfall, Herzinfarkt und dergleichen helfen soll, was man bei welcher Vergiftung dem Betroffenen einflößen soll, dass man ihn erbrechen lassen soll und so weiter ...

Bitte, bitte lassen Sie die Finger davon!

Auf Wunden aufgebrachte Dinge (Fett, Mehl und was noch so alles empfohlen wird) können die Lage verschlimmern und Entzündungen hervorrufen. Diese Materialien müssen zur ordentlichen Versorgung der Wunde vom Arzt erst wieder mühsam entfernt werden, was häufig schmerzhaft ist und die Wunde vergrößert. Dies gilt auch für Sprühpflaster!

Geben Sie Menschen, die sich in einer medizinischen Notlage befinden, nichts zu essen oder zu trinken und flößen schon gar nicht Bewusstseinseingetrübten oder Bewusstlosen etwas ein. Im Fall von Bewusstseinseintrübungen, Bewusstlosigkeit, einem eventuellen Schlaganfall und dergleichen ist dies lebensgefährlich, da der Betroffene vielleicht nicht richtig schlucken kann und die Atemwege durch das Verabreichte verlegt werden können. Ein Atemstillstand ist die Folge. Doch auch bei anderen Verletzungen kann es ungünstig sein, den Betroffenen essen oder trinken zu lassen, da sich der Betroffene erbrechen könnte oder dadurch eine weitere medizinische Versorgung erschwert wird - beispielsweise eine eventuell notwendige Operation.

Hat sich jemand durch die Einnahme giftiger Substanzen vergiftet, darf derjenige nicht zum Erbrechen gebracht werden. Wenn er sich übergeben muss, leistet man dabei Hilfestellung (Eigenschutz beachten!) und sichert das Erbrochene, um herausfinden zu können, um welche Substanz es sich handelt. Jedoch wird bitte kein Erbrechen ausgelöst, da es dadurch unter Umständen zu einer zweiten Verätzung der Speiseröhre kommen kann oder zum Anatmen des Erbrochenen, was eine Ausdehnung auf die Atmungsorgane bedeuten kann. Ist der Betroffene klar bei Bewusstsein, soll man ihn Wasser oder Tee in kleinen Schlucken trinken lassen, um eine Verdünnung der Vergiftung zu erreichen. Das sofortige Absetzen des Notrufes ist obligatorisch.

Quellen:

Letzter Abruf der Quellen (soweit nicht anders angegeben): 17.08.2023

Von Sabine Croci. Dieser Artikel ist medizinisch-fachlich geprüft. Letzte Aktualisierung (08/2023).

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